AGB
Comtexis AG
UNTERNEHMERDATEN
Name: Comtexis AG
Adresse: Ländliweg 10, 5400 Baden
Telefon-Nr.: +41 56 221 50 60
E-Mail: info@comtexis.com
Website: www.comtexis.com
Gesellschaftsform: Aktiengesellschaft
Gründungsjahr: 2013
Bankkonto: Aargauische Kantonalbank
SWIFT: KBAGCH22XXX
IBAN: CH18 0076 1503 6670 5200 2
MWST-Nr.: CHE-406.894.485 MWST
AHV-Ausgleichskasse: Spida, 8044 Zürich
Pensionskasse: Secunda Vorsorge, Brugg
SUVA Nr.: 519-33337.6
MITARBEITER
Total: 2
Projektleiter & System Engineers: 2
Administration: 0
Elektroinstallateur:in: 0
Lernende: 0
VERSICHERUNGEN
Versicherer: Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft
Police-Nr.: G-1768-7715
DECKUNGSUMFANG
Pro Ereignis: CHF 10 Mio.
Sachschaden pro Ereignis: CHF 10 Mio.
Personenschaden pro Ereignis: CHF 10 Mio.
Selbstbehalt (inkl. Feuer- und Explosionsschäden): CHF 500.00
ÜBERZEITZUSCHLÄGE
Überzeit von 18.00 bis 20.00 Uhr: 25%
Nachtarbeit von 20.00 bis 07.00 Uhr: 50%
Samstagsarbeit von 07.00 bis 20.00 Uhr: 50%
Sonntags- und Feiertagsarbeit (00.00 bis 24.00 Uhr): 100%
Mitternachtszulage: CHF 25.00
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen sind verbindlich, wenn sie in der Offerte, der Auftragsbestätigung oder in einem separaten Vertrag z.B. dem Pflichtenheft als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Comtexis AG ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
2 Angebot
Die Offerte bleibt drei Monate verbindlich, sofern nichts anderes vermerkt worden ist.
3 Vertragsgegenstand und Rangfolge
Der Gegenstand des Vertrages sowie der Umfang der Arbeiten sind in der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung oder dem Pflichtenheft umschrieben. Die folgenden Schriftstücke sind Vertragsbestandteile in der folgenden Rangordnung (gilt bei Widersprüchen):
Das schriftlich ausgefertigte Pflichtenheft (hilfsweise Offerte/Auftragsbestätigung).
Genehmigte Pläne und technische Angaben.
Norm SIA-118 „Allgemeine Bestimmungen für Bauarbeiten“.
Norm SIA-118/380 „Allgemeine Bedingungen für Gebäudetechnik“.
Vorschriften über elektrische Anlagen.
Schweizerisches Obligationenrecht.
4 Preise
Preise sind freibleibend; Abrechnung erfolgt nach Zeit und Aufwand zu den bei Rechnungsstellung gültigen Ansätzen. Reise-, Transport- und Nebenkosten werden nach Ergebnis verrechnet. Mehrleistungen durch Kundenänderungen oder unvollständige Vorab-Unterlagen werden nachbelastet. Die Comtexis AG behält sich bei Globalpreisen Anpassungen vor, falls sich Lohn- oder Materialkosten zwischen Offerte und Erfüllung ändern.
5 Transport, Verpackung und Lager
Normale Transporte ab Lager übernimmt die Comtexis AG. Andere Transporte trägt der Kunde. Der Kunde stellt bei Bedarf kostenlos einen abschliessbaren, feuersicheren Lagerraum vor Ort zur Verfügung.
6 Rückgabe Produkte
Keine 100% Rückvergütung bei: Retour ohne Originalverpackung, bereits benutzten Produkten oder beschädigtem Siegel (geöffnetes Produkt).
7 Termine
Ausführungsfristen sind Schätzungen. Verbindlichkeit nur bei schriftlicher Zusage. Einhaltung setzt rechtzeitige Übergabe technischer Unterlagen und Fertigstellung bauseitiger Vorarbeiten voraus.
8 Abnahme
Arbeiten sind nach Meldung der Abnahmebereitschaft innerhalb angemessener Frist zu prüfen. Ohne sofortige Mängelmitteilung gelten die Arbeiten als genehmigt. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bei schweren Mängeln ist eine Nachfrist zur Behebung zu gewähren.
9 Zahlungsbedingungen
Zahlbar innert 10 Tagen rein netto. Bei grösseren Aufträgen erfolgen Teilzahlungen nach Baufortschritt (zahlbar innert 10 Tagen). Einbehalte wegen Beanstandungen sind nicht zulässig. Bei Verzug können 5% Verzugszinsen ohne Mahnung berechnet werden.
10 Haftung
Haftung im Rahmen der gesetzlichen Pflicht und des Deckungsumfangs der Versicherung für unmittelbare Personen- und Sachschäden. Für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
11 Gewährleistung
Herstellergarantie für Apparate. 2 Jahre Gewährleistung auf Arbeiten ab Abnahme. Mängel werden nach Wahl der Comtexis AG instand gesetzt oder ersetzt. Zeitaufwand für Austausch bei Störungen wird nach Regieansatz verrechnet. Keine Gewähr bei Abnützung oder unsachgemässer Bedienung.
12 Eigentumsvorbehalt
Pläne und Unterlagen bleiben Eigentum der Comtexis AG. Weitergabe an Dritte untersagt. Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Comtexis AG.
13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Allfällige Streitigkeiten sind durch die zuständigen Gerichte zu beurteilen. Gerichtsstand ist Baden.
REGIEANSÄTZE & MATERIAL
Spezialist:in für Gebäudeautomation SSPA: CHF 194.00 / h
Personenwagen (Einsatz pro Kunde): CHF 40.00 / Einsatz
Personenwagen (nach Fahrstrecke): CHF 1.95 / km
Fernwartung (je 15 Minuten): CHF 65.00 / 15‘
Kleinmaterialzuschlag: CHF 4.50 / h
PC-Notebook: CHF 22.00 / h
Spezialwerkzeug: Nach Aufwand
Versand- & Zusatzkosten: Nach Aufwand
Abfallentsorgung: Weiterverrechnung nach Ansätzen der Entsorgungsfirma
Gültig vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026.
Alle Ansätze in CHF exkl. MWST.
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